Hintergrundinformationen zum Anti-Lärm-Pakt
Nicht alle Punkte des Anti-Lärm-Paktes sind auf ungeteilte Zustimmung bei den Mitgliedern des RDF gestoßen. So konnte sich die Luftfahrtseite z.B. nicht mit dem vorgesehenen absoluten Nachtflugverbot für geplante Flüge einverstanden erklären.
Von kommunaler Seite fand wiederum die Tatsache des Ausbaus selbst und die vorgesehene Steigerung der Flugbewegungszahlen nicht die ungeteilte Zustimmung. Selbst der Begriff »Pakt« war umstritten - einige Beteiligte konnte sich nur mit dem Begriff »Paket« anfreunden.
Dennoch - bei aller Ablehnung im Detail - fand das Grundkonzept des Anti-Lärm-Pakts Eingang in die Konzeption der Fortführung des Dialogs und wurde in einigen Teilen wichtige Grundlage für die spätere Arbeit des FFR und des UNH.
Darüber hinaus wurden einige Punkte des Anti-Lärm-Pakts in eine gemeinsame Erklärung aufgenommen, die am 12.12.2007 von der Luftfahrtseite, der Landesregierung und dem RDF unterschrieben wurde.