Hintergrundinformationen zur Lärmobergrenze
Eine Deckelung des Lärms war auch für das, an die Mediation anschließende, Regionale Dialogforum ein wichtiges Anliegen. Die Lärmobergrenze wurde Bestandteil des Anti-Lärm-Pakts und das RDF empfahl der Planfeststellungsbehörde die Lärmobergrenze im Planfeststellungsbeschluss festzulegen.
Der Planfeststellungsbeschluss wurde im Jahr 2007 jedoch ohne die Festlegung einer Lärmobergrenze erlassen.
Die Nachfolgeorganisation des Regionalen Dialogforums, das Forum Flughafen und Region, nahm das Thema Lärmobergrenze in seine Agenda auf und diskutierte es intensiv. Mitte 2014 legte Prof. Wörner der hessischen Landesregierung einen persönlichen Vorschlag für eine Lärmobergrenze vor. Alle Einzelheiten dazu finden Sie im Positionspapier von Prof. Wörner.
Ebenfalls im Jahr 2014 nahm die hessische schwarz-grüne Landesregierung das Thema Lärmobergrenze in ihren Koalitionsvertrag auf:
"Entsprechend der Empfehlungen der Mediation wird vereinbart, eine Lärmobergrenze für den Flughafen Frankfurt einzuführen. Ziel ist es, eine deutliche Lärmreduzierung gegenüber den im Planfeststellungsbeschluss prognostizierten Werten zu erreichen."